Bikes auf Busspuren

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geschafft:

Erste Busspuren

 in Wien freigegeben!

 

 

Im Dezember 2002 startete die MAG den jüngsten von zahlreichen Versuchen in Form eines Antrages an die Stadt Wien, Magistratsabteilung 46, mit dem Anliegen, Motorrädern die Mitbenutzung von Busspuren zu erlauben. Nach längeren Untersuchun­gen wurde dieser Antrag aus Sicher­heitserwägungen zunächst abgelehnt.

 

Mitte Juli 2005, nach neuerlichen Untersuchungen und auch politischen Interventionen, verkündete dann Verkehrsstadtrat DI Rudolf Schicker, drei Busspuren für den Motorradver­kehr freizugeben. Am 21. September wurden die ersten drei Strecken geöffnet.

XV. Bezirk, „Schmelz“, Possingergasse nordwärts von Oeverseestr. bis Gablenzg.

 

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XXII. Bez., Breitenleerstr. stadtauswärts von Hosnedlgasse bis Zwerchäckerweg

 

X. Bez., Laxenburgerstrasse stadteinwärts von Per-Albin-Hansson-Strasse bis Sahulkastrasse

Ursprünglich hatten wir per

Antrag die Neustift-, die

Burggasse und die Linke

Wienzeile vorgeschlagen, die Maßnahme wurde aber

grundsätzlich abgelehnt.

Aber die Bemühungen

und die intensive Basisarbeit

des MA 46- Referenten

Karl Katoch, Wiens bekanntem

und zuständigen Mann in Motorradfragen, haben

letztendlich wesentlich

zum Erfolg beigetragen.

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Wir erinnern uns noch an die Kolonnenvorfahrt: schon immer sind Motorradfahrer zwischen Kolonnen vorgefahren, nur legal war es nicht. Weil aus Sicht der Verkehrssicherheit keine besonderen Ablehnungsgründe bestanden, hat der Gesetzgeber im Juni 1998 unseren Wünschen entsprochen und dieses Vorgehen mit der 20. StVo-Novelle im §12 Abs. 5 legalisiert.

 Bei der Busspurnutzung haben wir ähnlich argumentiert: Es wird ohnehin schon lange praktiziert, wertvolle Verkehrsfläche wird besser genutzt, auf Individualspuren wird Platz geschaffen, geringere Gefahr, keine Behinderung des Busverkehrs etc.

 Einfach war der Weg dorthin nicht. Auch das Parlament verlangte diese Regelung. ABER: Das Parlament kann nur Bundesgesetze behandeln. Ein solches gab es aber schon. Im § 53 Abs 24 (s. Kasten rechts unten) ist geregelt, dass Busspuren auch von anderen Verkehrsmitteln benützt werden dürfen, wenn dies durch eine Zusatztafel angezeigt wird. 

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In der Straßenverkehrsordnung

 ist die Mitbenutzung durch Einspurige bereits vorgesehen.

Die Verkehrszeichen, die eine

Strasse oder einen Fahrstreifen

für Omnibusse kennzeichnen,

müssen aber mit Zusatztafeln versehen sein.

 

§ 53 StVO

24. ,,STRASSE FÜR OMNIBUSSE''

Dieses Zeichen zeigt eine Straße an, die nur von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs, von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen und bei Arbeitsfahrten auch von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr benützt werden darf. Auf einer Zusatztafel kann angegeben  werden, dass die betreffende Straße auch mit anderen Fahrzeugarten (z.B. Omnibusse des Stadtrundfahrten-Gewerbes oder einspurige Fahrzeuge) benützt werden darf; diese Angaben können auch im weißen Feld des  Hinweiszeichens angebracht werden, wenn dadurch die Erkennbarkeit des  Verkehrszeichens nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für das Zeichen nach Z 25.

25. ,,FAHRSTREIFEN FÜR OMNIBUSSE''

Dieses Zeichen zeigt einen den Fahrzeugen des  Kraftfahrlinienverkehrs vorbehaltenen Fahrstreifen an, für dessen Benützung die Bestimmungen der Z. 24 sinngemäß gelten.

 

Also wollte das Parlamentarier eine Änderung dahingehend, dass Motorräder generell auf Busspuren fahren dürfen, also auch ohne zusätzliche Kennzeichnung.

Das hat nun doch eine Menge Staub aufgewirbelt. Da ein bundesweites Begutachtungsverfahren eingeleitet wurde, haben die Wiener Verkehrsverantwortlichen diese Entwicklung natürlich abgewartet, denn ein Bundesgesetz hätte die Wiener Verordnung überreguliert. Aber im Parlament gab es aufgrund des Begutachtungsverfahrens keine Mehrheit. Also wurden die Wiener Verkehrspolitiker wieder aktiv.

 Die MAG hatte ohnehin schon mit der MA 46 Kontakt, nun meldeten sich auch die Verkehrssprecher anderer Parteien bei uns. Also haben wir sie großzügig mit unserem Argumentationsmaterial versorgt. Schließlich ging es nur noch um die Auswahl der geeigneten Strecken.

 

Karl Katoch, MA 46, und eine

Mitarbeiterin des Stadtratbüros

(Die „Krone“ – Berichterstattung

meint natürlich einspurige,

nicht „zweispurige Flitzer!“)

 

 

Der Wiener Verkehrsstadtrat DI Rudolf Schicker:

"Es wird kein generelles Öffnen der Busspuren geben, weil die rechtsabbiegenden Autofahrer das wirkliche Problem sind. Sie sehen im Spiegel zwar den Bus, der ist groß, aber sie sehen schon sehr schlecht die Radfahrer, und sie sehen noch viel schlechter die etwas schnelleren Motorradfahrer. Daher wollen wir vor allem jene Spuren öffnen, wo es keine Rechtsabbiege-Situation gibt." ... "Wo es möglich ist und wo es aus Sicht der Verkehrssicherheit unbedenklich ist, machen wir es".

 

Wir sehen wir in diesen ersten geöffneten Strecken einen zwar bescheidenen, aber sehr guten Anfang. Daran anknüpfend werden wir uns im nächsten Jahr um eine Erweiterung dieser Maßnahme bemühen. Etwa im Rahmen einer Umfrage an die Motorradfahrer könnten wir eine Liste weiterer Strecken im nächsten Antrag verpacken.   

Edwin Hofbauer

MAG Austria  

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Wir danken dem Wiener Verkehrsstadtrat und allen anderen Beteiligten für ihre Bemühungen um eine realitätsnahe, moderne Verkehrsmaßnahme!

 

Die MAG bittet die Motorradfahrer weiterhin um höchstmögliche Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern!

 

Zu wertvoll ist diese Errungenschaft, als sie leichtfertig bis zum Äußersten auszunutzen und damit weitere Erfolge aufs Spiel zu setzen!

 

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Stand: 27. Oktober 2005  Impressum