Ursprünglich hatten wir per
Antrag die Neustift-, die
Burggasse und die Linke
Wienzeile vorgeschlagen, die Maßnahme wurde aber
grundsätzlich abgelehnt.
Aber die Bemühungen
und die intensive Basisarbeit
des MA 46- Referenten
Karl Katoch, Wiens bekanntem
und zuständigen Mann in Motorradfragen, haben
letztendlich wesentlich
zum Erfolg beigetragen.
Ä
Wir
erinnern uns noch an die Kolonnenvorfahrt: schon immer sind
Motorradfahrer zwischen Kolonnen vorgefahren, nur legal war es
nicht. Weil aus Sicht der Verkehrssicherheit keine besonderen
Ablehnungsgründe bestanden, hat der Gesetzgeber im Juni 1998
unseren Wünschen entsprochen und dieses Vorgehen mit der 20.
StVo-Novelle im §12 Abs. 5 legalisiert.
Bei
der Busspurnutzung haben wir ähnlich argumentiert: Es wird ohnehin
schon lange praktiziert, wertvolle Verkehrsfläche wird besser
genutzt, auf Individualspuren wird Platz geschaffen, geringere
Gefahr, keine Behinderung des Busverkehrs etc.
Einfach
war der Weg dorthin nicht. Auch das Parlament verlangte diese
Regelung. ABER: Das Parlament kann nur Bundesgesetze behandeln. Ein
solches gab es aber schon. Im § 53 Abs 24 (s. Kasten rechts unten) ist geregelt, dass Busspuren auch von
anderen Verkehrsmitteln benützt werden dürfen, wenn dies durch
eine Zusatztafel angezeigt wird.
Æ
In der Straßenverkehrsordnung
ist die Mitbenutzung durch
Einspurige bereits vorgesehen.
Die Verkehrszeichen, die eine
Strasse oder einen Fahrstreifen
für Omnibusse kennzeichnen,
müssen aber mit Zusatztafeln versehen sein.